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ÖDP zum Urteil gegen Apotheker Peter S.

Alte Apotheke in der Bottroper City, Foto: Markus Stamm

Alte Apotheke in der Bottroper City, Foto: Markus Stamm

Im Zusammenhang mit der Verurteilung Peter Stadtmanns zeigt sich die ÖDP-Fraktion zufrieden angesichts des Strafmaßes, auch wenn es bedauerlich bleibe, dass es nicht gelungen sei, ihn auch wegen Körperverletzung zur Verantwortung zu ziehen. In seiner Urteilsbegründung habe der Richter auch von einem Versagen der zuständigen Behörden gesprochen und damit wohl auch die kommunale Apothekenaufsicht gemeint. „Wir haben hier schon vor geraumer Zeit Akteneinsicht genommen und waren über das Vorgefundene mehr als unzufrieden“, so Marianne Dominas, Fraktionsvorsitzende der ÖDP. In Gesprächen mit der Verwaltung sei daraufhin die jetzt vollzogene Rückführung der Apothekenaufsicht in die kommunale Verantwortung als zwingend notwendig erachtet worden. „Aber es bleibt dabei, dass es weitere Gesetzesänderungen geben muss und wir kommunal auch darauf achten müssen, ob die neu konzipierte Apothekenaufsicht nun wirksam genug ist, um solche kriminellen Aktivitäten in Zukunft zu verhindern“, so Marianne Dominas. Im Übrigen sei die ÖDP der Meinung, dass die Herstellung von Zytostatika in Zukunft nur noch Universitäts-Kliniken erlaubt sein solle, um die Möglichkeit einer persönlichen Bereicherung von Vornherein auszuschließen. Marianne Dominas weiter: „Wir mussten erkennen, dass die Apothekenaufsicht in unserer Stadt versagt hat, aber wir haben bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine vorsätzliche schuldhafte Verstrickung innerhalb der Verantwortlichen in der Stadtverwaltung.“ Überrascht sei die ÖDP davon gewesen, dass der Richter auch davon gesprochen habe, dass Mitarbeiter der Apotheke an der Herstellung der falsch dosierten Medikamente beteiligt gewesen sein sollen, sei man doch bislang davon ausgegangen, der Apotheker habe diese allein bewerkstelligt. Hier stelle sich aus Sicht der ÖDP schon die Frage, inwiefern nicht Ermittlungsverfahren gegen diese Mitarbeiter eröffnet werden müssten und ob ein Weiterbetrieb der
Apotheke unter diesen Voraussetzungen statthaft sei.

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