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Termin

Möglichkeit zur Abgabe von Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2025

Unterstützen Sie die ÖDP bei ihrem Wahlantritt! Mit einer UU legt man sich nicht fest, eine Partei zu wählen, sondern man ermöglicht es der Partei, zur Wahl anzutreten. Wir als ÖDP wollen Ihnen die Möglichkeit geben, eine echte Alternative ohne Extremismus für Umwelt- und Klimaschutz, für "Mensch vor Profit" und echte gemeinwohl-orientierte Politik sowohl mit der Erst- als auch der Zweitstimme wählen zu können.

ÖDP Kreisverband Bottrop

06.01.2025
12:00 - 16:00
ÖDP Geschäftsstelle
Kirchhellener Str. 3 - 46236 Bottrop

Die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, stellt uns, die ÖDP vor große Herausforderungen.
Wir benötigen mal wieder Unterstützungsunterschriften (UU) – viele von Ihnen kennen das.

Mit einer UU legt man sich nicht fest, eine Partei zu wählen, sondern man ermöglicht es der Partei, zur Wahl anzutreten.

Die persönliche Wahlentscheidung bleibt natürlich vollkommen frei und geheim. Wir als ÖDP wollen Ihnen aber die Möglichkeit geben, eine echte Alternative ohne Extremismus für Umwelt- und Klimaschutz, für "Mensch vor Profit" und echte gemeinwohl-orientierte Politik sowohl mit der Erst- als auch der Zweitstimme wählen zu können.

Kommen Sie gerne während unserer Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle - wir halten genügend UU-Formulare für Ihre Unterschrift bereit. Wenn Sie weitere Personen kennen, die uns unterstützen wollen, können Sie auch gerne Blankoformulare mitnehmen. Oder Sie laden sich weitere UU-Formulare zum Selberdrucken von der Seite https://www.oedp-bottrop.de/btw25 herunter.

Unterschriebene UU-Formulare können Sie jederzeit bei uns in der Geschäftsstelle in den Briefschlitz einwerfen.

 

Ausführliche Informationen

Im Gegensatz zu den etablierten Parteien müssen Kleinparteien wie die ÖDP für einen Antritt zur Bundestagswahl Unterstützungsunterschriften (UU) sammeln und den Wahlleitern vorlegen, um dadurch die "Ernsthaftigkeit" der Kandidatur nachzuweisen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die ÖDP seit über 10 Jahren im Europaparlament vertreten ist oder dass sie in Bottrop seit 25 Jahren im Stadtrat sitzt. Nur wenn eine Partei seit mindestens einem Jahr im Bundestag oder in einem der Landtage vertreten ist, gilt sie als "etabliert".

Für einen Direktkandidaten in einem Wahlkreis (diesen wählen Sie mit der Erststimme) müssen 200 Unterstützungsunterschriften (UU) vorgelegt werden. Diese Zahl wird trotz der deutlich verkürzten Fristen für die Abgabe der Unterlagen für einen Wahlvorschlag nicht reduziert. Gleiches gilt für die Unterstützungsunterschriften für die Landesliste der Partei (diese wählen Sie mit der Zweitstimme) in einem Bundesland wie NRW, für die 2.000 UU vorgelegt werden müssen.

Die UU und die damit anzugebenden Daten werden ausschließlich vom örtlichen Wahlamt dazu verwendet, um zu überprüfen, dass die unterzeichnende Person wahlberechtigt ist. Dabei ist entscheidend, ob der/die Unterstützer(in) zum Zeitpunkt der Unterschrift in dem jeweiligen Gebiet wahlberechtigt ist - also bei Unterstützung des Direktkandidaten wahlberechtigt in den Städten Bottrop, Gladbeck oder Dorsten und bei einer Unterstützung der Landesliste wahlberechtigt in NRW. Alle Wahlberechtigten aus anderen Bundesländern finden auf der Seite des ÖDP-Bundesverbandes unter https://www.oedp.de UU-Formulare für ihr Bundesland.

Wenn Sie selber UU-Formulare ausdruckem, wenn möglich darauf achten, die 2. Seite mit der Datenschutzerklärung auf die Rückseite zu drucken oder auf ein zweites Blatt, dass Sie dann an das Formular anheften (tackern). Das Formular ist handschriftlich auszufüllen mit Familiennamen, allen Vornamen, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort der Hauptwohnung (dort, wo man wahlberechtigt ist). Datum und Unterschrift nicht vergessen!

Jede(r) zur Bundestagswahl Wahlberechtigte darf für einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste eine „UU“ abgeben.

Sie können auch gerne weitere Formulare bei uns in der Geschäftsstelle anfordern. Alle unterschriebenen Formulare müssen möglichst schnell, spätestens bis zum 15. Januar 2025 (besser früher) bei uns eingegangen sein.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

  • Montags 12:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstags geschlossen
  • Mittwochs 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstags 12:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitags 7:30 bis 11:30 Uhr (ungerade Kalenderwochen) oder 12:00 bis 16:00 Uhr  (gerade Kalenderwochen)

 

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